Infrastruktur
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GA): Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GA-Infra)
(Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit)
ILE-Vorrang
Zuschussförderung, bis zu 90% der förderfähigen Kosten je nach Prioritätsstufe der Gemeinde; bei investiven Maßnahmen mindestens 25.000 € förderfähige Kosten
Förderfähig sind:
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Erschließung/Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbeflächen
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Errichtung/Ausbau von Verkehrsanbindungen für (mehrere) Gewerbebetriebe oder für Gewerbegebiete
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Errichtung/Ausbau von Anlagen der Wasserversorgung/Abwasserreinigung
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Geländeerschließung für den Tourismus; Errichtung, grundhafte Sanierung, Modernisierung und Erweiterung von öffentlichen Basiseinrichtungen des Fremdenverkehrs,
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Errichtung/Ausbau von überbetrieblichen Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung,
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Errichtung oder Ausbau von Forschungs-, Technologie- und Gründerzentren,
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Planungs- und Beratungsleistungen zur Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen,
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Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte,
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Regionalmanagements sowie
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Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement.
Antragsberechtigte:
Insbesondere Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände, aber auch natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Im Bereich Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement gilt diese Einschränkung für juristische Personen nicht.
Richtlinientext und weitere Informationen:
Anträge und Informationen:
Landesdirektion Chemnitz
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Tel. (03 71) 5 32-0
Fax: (03 71) 5 32-19 29
E-Mail: post@ldc.sachsen.de
Internet: http://www.ldc.sachsen.de

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013. www.eler.sachsen.de

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

