Förderrichtlinie Schulhausbau (Föri SHB)

(Sächsisches Staatsministerium für Kultus)

ILE-Vorrang

Zuschussförderung, je nach Schulart 50 bis 70% der förderfähigen Kosten bei Gebäuden, 30% bei Schulsport-Außenanlagen; förderfähige Kosten mindestens 50.000 €

Förderfähig sind

  • Neubau, Umbau, Erweiterung von Schulgebäuden einschließlich Schulsporthallen.

  • Erwerb und Umbau von Gebäuden zur Gewinnung von Schulräumen und Schulsporthallen

  • Sanierung von Schulgebäuden einschließlich Schulsporthallen

  • Errichtung und Sanierung von Schul- und Schulsport-Außenanlagen

 

Konditionen:

Die erforderlichen Klassenstärken müssen erreicht werden.

Neubauten sind nur förderfähig, sofern sie wirtschaftlicher als andere Maßnahmen, insbesondere Generalsanierungen sind.

Schulsporthallen und -außenanlagen sind nur an allgemeinbildenden Schulen förderfähig und werden dort überwiegend für den Unterricht genutzt. Sind örtliche Sportvereine die überwiegenden Nutznießer, nehmen Sie bitte die Sportförderrichtlinie des Landes Sachsen in Anspruch. (Link!)

 

Antragsberechtigt:

Kommunale und freie Schulträger

 

Anträge und Informationen:

Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel. 0351 / 4910 - 4242, -4254

Fax 0351 / 4910 - 4205

http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/programme/p_is/fp_is/detailfp_is_2387.html

 

Terminregelung: Anträge bis zum 01.09. des der Förderung vorangehenden Jahres möglich

 


Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013. www.eler.sachsen.de

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete