Richtlinie »Energieeffizienz und Klimaschutz« (RL EuK/2007)
Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Klima- und Immissionsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit)
Projektgebundene Zuschussförderung bis maximal 75% der förderfähigen Kosten; ab einem Subventionswert von 40.000.- EUR zinsverbilligtes Darlehen (25% des Subventionswertes) in Kombination mit nicht rückzahlbarem Zuschuss (75% des Subventionswertes)
Förderfähig sind:
Vorhaben zur Erhöhung der Energieeffizienz im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereich Vorhaben mit Modell- und Demonstrationscharakter Verbundvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien Minderung verkehrsbedingter Immissionen Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Anlagen
Konditionen:
Hohe CO2-Reduzierung, hoher Innovationsgrad der Maßnahme, Demonstration der flächenhaften Umsetzung der Technik-/ Anwendungsvielfalt unter verschiedenen Bedingungen
Antragsberechtigt:
Natürliche Personen oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, KMU, Nahverkehrsunternehmen
Kommentar:
Die Richtlinie EuK ist sehr offen gestaltet. Eine Kontaktaufnahme zur Sächsischen Energie-Agentur SAENA zwecks fachlicher Beratung wird empfohlen: Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden Telefon: 0351 4910-3152 Telefax: 0351 4910-3155 E-Mail: info@saena.de http://www.saena.de/Startseite.html

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013. www.eler.sachsen.de

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

