Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)

(Bundesministerim für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

 

Zuschussförderung, Festzuschüsse und Boni je nach Art, Kombination und Effizienz der zu fördernden Anlagen - eine Übersicht finden Sie hier.

Förderfähig sind die Errichtung/Erweiterung ausgewählter Typen von:

  • Thermischen Solarkollektoranlagen
  • Biomassekesseln (Scheitholz, Holzhackschnitzel, Pellets)
  • effizienten Wärmepumpen

Antragsberechtigt:

  • Privatpersonen
  • Gewerbebetriebe
  • und Freiberufler

Kommentar:

Die Anträge auf Förderung werden erst nach Einbau der Anlage gestellt. Interessenten wenden sich an einen Fachbetrieb ihres Vertrauens und weisen darauf hin, dass die Förderung beantragt werden soll. Die sachgemäße Installation der (förderfähigen!) Anlage muss bei Antragstellung vom Fachbetrieb bestätigt werden.

Anträge und Informationen:

Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Tel. 06106 908-0
Fax 06106 908_800
E-Mail: poststelle@bafa.bund.de
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/index.html

 

 


Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013. www.eler.sachsen.de

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete