Energiesparberatung/Gebäudeenergiepass
(Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)
Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden.
Die Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung wurde mit Wirkung vom 01.05.2008 geändert. Die Förderbeträge sind wesentlich erhöht worden. Zusätzliche Bonusbeträge für die Integration von Stromsparhinweisen und thermografischen Untersuchungen wurden eingeführt. Darüber hinaus werden nun auch separate Thermografiegutachten gefördert. Zusätzlich wurde der für eine förderfähige Beratung in Frage kommende Gebäudekreis erweitert.
Die Förderschädlichkeit der Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Vor-Ort-Beratungsberichtes entfällt zukünftig.
Bitte wenden Sie sich an das Regionalmanagement oder einen bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelisteten Energieberater für weitere Informationen.

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013. www.eler.sachsen.de

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

